Diplom Physiotherapeut, Phy. Heilpraktiker & Schmerztherapeut
Ingmar Hufmann
Im folgendem finden Sie Wissenswertes zu unserer
Praxis
und zum Therapieablauf.
Allgemeiner
Praxisablauf
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Sie vereinbaren telefonisch oder persönlich einen Termin mit
uns.
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Wir nehmen Ihre Stammdaten bei Ihrem ersten Besuch auf.
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Wir erstellen den krankengymnastischen Befund.
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Die erste Konsultation beginne ich mit einem ausführlichen
Gespräch. Durch eine gezielte Befragung erhalte ich ein gutes Bild über Ihre akuten Beschwerden, Erkrankungen, frühere Verletzungen, Operationen, sowie Ihre täglichen Beanspruchung.
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Wir legen gemeinsam mit Ihnen das Therapieziel fest.
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Die Behandlungen werden unter ständiger Anpassung an den jeweiligen
Zustand des Patienten durchgeführt. Sie bekommen von uns Anleitungen für zu Hause sowie Verhaltensstrategien für die jeweiligen Beschwerden.
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Am Ende der Behandlungsserie bzw. des Rezeptes erfolgt die
Feststellung, in wie weit das Therapieziel erreicht wurde.
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Wenn vom Arzt gewünscht, geben wir nach Beendigung der Therapie
einen schriftlichen Befund an den Arzt.
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Auf Verordnung Ihres Arztes übernehmen
wir auch Hausbesuche.
Ersttermin: Was Sie
mitbringen sollten
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An die Verordnung Ihres Arztes
für physiotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken wie an eventuell
vorhandene Röntgenaufnahmen.
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Idealerweise bringen Sie sportliche und
bequeme Kleidung mit, damit an der betroffenen Region behandelt werden kann.
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Ein großes Handtuch
Kostenübernahme: Wir helfen Ihnen gerne weiter
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Bitte nicht lange warten...
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Ihre Krankenkasse achtet auf die Termine: Eine Heilmittelverordnung, die Sie von Ihrem Arzt erhalten, hat nur eine Gültigkeit
von 14 Tagen. Nur einen Tag später und das Rezept verliert seine Gültigkeit. 14 Tage sind schnell vorbei, deshalb am besten gleich sofort bei uns anrufen, wir sind für Sie an fünf Tagen in
der Woche für Sie da.
Absagen
- Die Vergütung der Krankenkassen erlaubt uns wenig Spielraum für Kulanz. Jede Absage ist ein Verlust für die Praxis. Deshalb bitten wir Sie darum, nur in dringenden Fällen abzusagen,
spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung. Fällt die Behandlung auf einen Montag, hat eine Absage bis Freitag der Vorwoche zu erfolgen.
- Nicht rechtzeitig abgesagte und verpasste Termine bezahlt uns die Krankenkasse leider nicht. Deshalb können wir Ihnen diese gemäß §252 und §§611 ff BGB privat in Rechnung stellen, sofern wir
so kurzfristig die Terminlücke nicht mehr füllen können.
Unterbrechungen
- Eine Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Tagen führt dazu, dass wir die Verordnung leider abbrechen müssen.
Notwendige Zuzahlungen
- Die Rezeptgebühr beträgt für nicht von der Zuzahlung befreite Krankenkassenmitglieder gesetzlicher Kassen 10,00 €. Darüber hinaus zahlen Sie für jede Behandlung 10 % des Rezeptwertes.
- HINWEIS: Die Zuzahlungsbefreiung muss bei Ihrer Krankenkasse rechtzeitig beantragt werden. Sie ist nur innerhalb des Kalenderjahres bis zum 31.12. gültig.
Therapiezeiten: Auf
Ihre Bedürfnisse abgestimmt
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Termine können individuell nach Ihren Wünschen mit dem
jeweiligen Therapeuten/Rezeption vereinbart werden.
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Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten.
Nach Operationen und Rehabilitation?
- Sollten Sie operiert worden sein oder aus einer Rehabilitationseinrichtung kommen erkundigen Sie sich rechtzeitig nach Ihrem Entlassungstermin um rechtzeitig Anschlusstermine bei Ihrem
Physiotherapeuten auszumachen