Wissenswertes von A bis Z

 

                                  Therapieablauf

Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfen wir Ihnen bei den wichtigen Fragen,

                                                                                                                         die es rund um Ihre Therapie zu  klären gilt.                                                                 

 



 

Terminvereinbarung

Behandlung gewünscht?

 

Rufen Sie uns einfach an:

 

PTH

Praxis für Physiotherapie

Ingmar Hufmann

Antoniusstr. 21

52428 Jülich

Tel.: 02461-9966369

Fax: 02461-9966389

Aktuelles

Neue Kurse laufen an

  • Prävention
  • Fitness

Hinweise

Sie haben Fragen zu Ihrem ersten Termin oder der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse?

Hier finden Sie weiterführende Informationen.

 Diplom Physiotherapeut, Phy. Heilpraktiker & Schmerztherapeut

Ingmar Hufmann


Im folgendem finden Sie Wissenswertes zu unserer Praxis

und zum Therapieablauf.

 

   Allgemeiner Praxisablauf

  • Sie vereinbaren telefonisch oder persönlich einen Termin mit uns.
  • Wir nehmen Ihre Stammdaten bei Ihrem ersten Besuch auf.
  • Wir erstellen den krankengymnastischen Befund.
  • Die erste Konsultation beginne ich mit einem ausführlichen Gespräch. Durch eine gezielte Befragung erhalte ich ein gutes Bild über Ihre akuten Beschwerden, Erkrankungen, frühere Verletzungen, Operationen, sowie Ihre täglichen Beanspruchung.
  • Wir legen gemeinsam mit Ihnen das Therapieziel fest.
  • Die Behandlungen werden unter ständiger Anpassung an den jeweiligen Zustand des Patienten durchgeführt. Sie bekommen von uns Anleitungen für zu Hause sowie Verhaltensstrategien für die jeweiligen Beschwerden.
  • Am Ende der Behandlungsserie bzw. des Rezeptes erfolgt die Feststellung, in wie weit das Therapieziel erreicht wurde.
  • Wenn vom Arzt gewünscht, geben wir nach Beendigung der Therapie einen schriftlichen Befund an den Arzt.
  • Auf Verordnung Ihres Arztes übernehmen wir auch Hausbesuche.

Ersttermin: Was Sie mitbringen sollten

  • An die Verordnung Ihres Arztes für physiotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken wie an eventuell vorhandene Röntgenaufnahmen.
  • Idealerweise bringen Sie sportliche und bequeme Kleidung mit, damit an der betroffenen Region behandelt werden kann.
  • Ein großes Handtuch

Kostenübernahme: Wir helfen Ihnen gerne weiter

  • Bitte nicht lange warten...
  • Ihre Krankenkasse achtet auf die Termine: Eine Heilmittelverordnung, die Sie von Ihrem Arzt erhalten, hat nur eine Gültigkeit von 14 Tagen. Nur einen Tag später und das Rezept verliert seine Gültigkeit. 14 Tage sind schnell vorbei, deshalb am besten gleich sofort bei uns anrufen, wir sind für Sie an fünf Tagen in der Woche für Sie da.

Absagen

  • Die Vergütung der Krankenkassen erlaubt uns wenig Spielraum für Kulanz. Jede Absage ist ein Verlust für die Praxis. Deshalb bitten wir Sie darum, nur in dringenden Fällen abzusagen, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung. Fällt die Behandlung auf einen Montag, hat eine Absage bis Freitag der Vorwoche zu erfolgen.
  • Nicht rechtzeitig abgesagte und verpasste Termine bezahlt uns die Krankenkasse leider nicht. Deshalb können wir Ihnen diese gemäß §252 und §§611 ff BGB privat in Rechnung stellen, sofern wir so kurzfristig die Terminlücke nicht mehr füllen können.

Unterbrechungen

  • Eine Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Tagen führt dazu, dass wir die Verordnung leider abbrechen müssen.

Notwendige Zuzahlungen

  • Die Rezeptgebühr beträgt für nicht von der Zuzahlung befreite Krankenkassenmitglieder gesetzlicher Kassen 10,00 €. Darüber hinaus zahlen Sie für jede Behandlung 10 % des Rezeptwertes.
  • HINWEIS: Die Zuzahlungsbefreiung muss bei Ihrer Krankenkasse rechtzeitig beantragt werden. Sie ist nur innerhalb des Kalenderjahres bis zum 31.12. gültig.

Therapiezeiten:  Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt

  • Termine können individuell nach Ihren Wünschen mit dem jeweiligen Therapeuten/Rezeption vereinbart werden.
  • Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten.

Nach Operationen und Rehabilitation?

  • Sollten Sie operiert worden sein oder aus einer Rehabilitationseinrichtung kommen erkundigen Sie sich rechtzeitig nach Ihrem Entlassungstermin um rechtzeitig Anschlusstermine bei Ihrem Physiotherapeuten auszumachen